AGB
Für sämtliche Lieferungen der Microtex GmbH (nachfolgend Microtex) an Kunden gelten die nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, sofern keine speziellen Vereinbarungen zwischen den Parteien vorliegen. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch Microtex.
Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen
Microtex und dem Kunden kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch
Microtex zustande. Der Auftrag des Kunden erfolgt per Telefon, schriftlich, via Fax oder E-Mail.
Microtex nimmt den Auftrag an, indem sie die bestellte Ware liefert (inkl. Lieferschein) oder auf Wunsch des Kunden eine Auftragsbestätigung (per Fax, E-Mail oder Briefpost) übermittelt.
Preise
Sämtliche Preisangaben sind in CHF exklusive Mehrwertsteuer (MwSt.) und basieren auf der aktuellen Preisliste. Die Mehrwertsteuer wird auf der Faktura separat ausgewiesen. Die Preise werden so stabil wie möglich gehalten, können jedoch ganz nach Marktsituation nach unten oder oben angepasst werden. Unser Kundendienst gibt Ihnen jederzeit gerne Auskunft über aktuelle Preise oder stellt Ihnen eine Offerte mit aktuellen Preisen aus.
Liefertermine
Kann Microtex die vereinbarten Termine oder Fristen nicht einhalten, so teilt sie dies dem Kunden mit. Der Kunde verpflichtet sich, der
Microtex eine angemessene Nachfrist anzusetzen oder verzichtet ausdrücklich auf einen Verzugsschaden.
Lieferkosten/Auftragsbearbeitung
Bei Bestellungen mit einem Warenwert ab CHF 800.00 netto (exkl. MwSt.) erfolgt die Lieferung frei Haus. Bei Bestellungen mit einem Warenwert unter CHF 800.00 wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 15.00 in Rechnung gestellt. Zuschläge für Expresslieferungen gehen zu Lasten des Kunden.
Eigentum und Gefahr
Eigentum und Gefahr an den Microtex-Produkten gehen zu jenem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem die Produkte tatsächlich vom Spediteur der Microtex bereitgestellt wurden.
Gewährleistung/Rügefrist
Der Kunde hat die Pflicht, sofort nach Erhalt der Ware zu prüfen, ob die Lieferung mir seiner Bestellung übereinstimmt. Abweichungen sind unverzüglich zu melden.
Retourwaren
Die Rücknahme von falsch bestellter Ware wird nur mit Lieferschein/Faktura akzeptiert. Zudem wird eine Umtriebsentschädigung von 20% des Warenwertes erhoben.
Retouren sind innert 10 Tagen ab Lieferscheindatum unter der Telefon-Nummer 071 722 70 70 anzumelden, andernfalls gilt die Lieferung als akzeptiert. Anschliessend ist die gemeldete Retoure innerhalb von 30 Tagen ab Lieferscheindatum zurückzusenden. Nach Ablauf dieser Frist werden Retouren nicht mehr akzeptiert. Diese Gewährleistung gilt ausschliesslich für neue/ungebrauchte Materialien. Aufgerissene Verpackungen werden nicht zurückgenommen und nicht zurückerstattet. Bei Abholung durch Microtex wird ein Pauschalbetrag von CHF 90.00 erhoben. Für falsch bestellte Ware behält Microtex sich vor, die Realaufwendungen an den Auftraggeber weiter zu verrechnen.
Zahlung
30 Tage netto, kein Skontoabzug. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet. Der Verzugszins ab Fälligkeit beträgt 6%. Ab der 2. Mahnung werden Mahnspesen von CHF 30.00 verrechnet.
Reparatur und Wartung
Reparatur- und Wartungsarbeiten werden durch unsere Servicetechniker vor Ort oder in der Service-Werkstatt ausgeführt.
Modell- und Konstruktionsänderungen
Modell- und Konstruktionsänderungen sowie daraus resultierende Preisänderungen sind jederzeit vorbehalten.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Lieferungen von
Microtex kommt ausschliesslich das Schweizer Recht zur Anwendung. Beide Parteien anerkennen für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Lieferungen der Microtex die ausschliessliche Zuständigkeit des ordentlichen Gerichts in St. Gallen.
Garantieerklärung
Microtex garantiert für die von ihr gelieferten Produkte eine einwandfreie Funktion für den vorgesehenen und zugesicherten Gebrauch.
Beginn und Dauer der Garantie
Microtex gewährt für die von ihr gelieferten Produkte eine Garantie von 24 Monaten. Die Garantie beginnt ab dem Rechnungsdatum.
Garantieanspruch
Der Kunde hat die von
Microtex gelieferten Produkte umgehend nach der Lieferung zu prüfen und allfällige Mängel sofort schriftlich anzuzeigen.
Verdeckte Mängel resp. Mängel, die erst im Verlauf der Garantiezeit auftauchen, sind umgehend nach deren Entdeckung schriftlich bekannt zu geben. Ein Garantieanspruch kann im Rahmen der Garantiebestimmung geltend gemacht werden, wenn innerhalb der Garantiezeit die einwandfreie Funktion und der zugesicherte Gebrauch von Microtex-Produkten beeinträchtigt ist.
Garantieeinschränkungen/Garantieausschluss
Die Geltendmachung eines Garantieanspruches ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:
- für sämtliche Teile, die beim Gebrauch dem normalen Verschleiss unterworden sind;
- für Defekte, die durch fahrlässige oder unsachgemässe Bedienungen entstanden sind:
- wenn die Betriebsanleitungen nicht eingehalten wurden;
- wenn nicht Original Ersatzteile/Zubehör eingesetzt wurden.
Garantieleistungen
Microtex verpflichtet sich, alle während der Garantiezeit gemeldeten Mängel zu beheben resp. mangelhafte Teile kostenlos zu ersetzen, sofern der Mangel nachweisbar auf fehlerhafte Konstruktion, mangelhaftende Produktion, oder ungeeignetes Material zurückzuführen ist und kein Garantieausschlussgrund vorliegt.
Microtex GmbH, Widnau